Du fragst dich, was du mit deiner Krankenversicherung machen sollst? Bei uns bekommst du eine individuelle Versicherungsberatung, zertifizierte Vergleiche und wir betreuen deinen Vertrag während der ganzen Laufzeit persönlich und digital.
Was meint ihr denn mit Gesundheitsvorsorge?
Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut und genau deswegen ist es auch so elementar dafür vorzusorgen. Der wichtigste Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Krankenversicherung. Mit dieser kannst du dich beispielsweise gegen Behandlungskosten versichern, die dir durch eine Krankheit oder einen Unfall entstehen. Diese Versicherung ist für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtend. Auch die Pflegeversicherung gehört zur Gesundheitsvorsorge. Mit einer Pflegeversicherung kannst du dich für den Fall absichern, dass du auf die ambulante oder stationäre Pflege angewiesen bist. Auch die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle, im Gegensatz zur Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser kannst du dich freiwillig für private oder geschäftliche Reisen versichern. Das ist vor allem in den Ländern wichtig, wo kein Sozialabkommen mit Deutschland besteht oder die Behandlungskosten erheblich teurer sind, als hier bei uns im Lande.
Wieso brauche ich eine Kranken- und Pflegeversicherung?
Mit einer Krankenversicherung (KV) sicherst du dich gegen die wirtschaftlichen Risiken ab, die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen sind. Während bei kleineren Diagnosen eine Selbstzahlung vielleicht noch möglich wäre, wird spätestens ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt oder eingehende Untersuchungen (MRT, CT, etc.) deine wirtschaftliche Tragfähigkeit ausreizen. Damit du dir die Behandlung leisten kannst, ist eine Krankenversicherung unabdingbar, denn diese erstattet dir die Kosten voll oder teilweise. Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die in § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes definiert ist. Mit der Pflegeversicherung (PV) sichert du dich gegen die wirtschaftlichen Risiken ab, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt und ist ebenfalls eine verpflichtende Absicherung für alle privat und gesetzlich Versicherten.
Vordenkanstoß #1:
Nimm die Gesundheitsfragen nicht auf die leichte Schulter
Die Gesundheitsfragen sind immer und bei allen Versicherungen, bei denen sie gestellt werden, sehr wichtig. Vor allem jedoch in der Gesundheitsvorsorge, denn hier ist die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung auf Anzeigepflichtsverletzung sehr hoch, da du in den ersten 10 Jahren auf jeden Fall Rechnungen einreichen wirst. Ist das der Fall hat der Versicherer das Recht zu prüfen, ob du die Gesundheitsfragen wirklich richtig beantwortet hat. Hast du das nicht getan, sind die Folgen einer Falschbeantwortung sehr gravierend. Um dies zu vermeiden, fordere auf jeden Fall deine Krankenakte an und überprüfe deine Diagnosen. Erst, wenn du alle Fragen mit Sicherheit richtig beantworten kannst, solltest du die PKV, die Pflegeversicherung oder auch die Krankenzusatzversicherung abschließen.
Welche Möglichkeiten gibt es in der Gesundheitsvorsorge?
Da die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, haben 99,7 % der Bevölkerung eine solche Absicherung.
Die überwiegende Mehrheit ist pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden hier einkommensabhängig ermittelt und das Leistungsniveau ist gesetzlich festgeschrieben. Da der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen oftmals nicht ausreicht und es zu hohen Zuzahlungen kommen kann, empfiehlt sich für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzabsicherung über die privaten Versicherer abzuschließen. Hier können sowohl die Leistungen der Kranken-, als auch der Pflegeversicherung durch Zusatzversicherungen aufgestockt werden, sodass im besten Fall keine oder nur noch sehr geringe Zuzahlungen entstehen.
Wer nicht verpflichtet ist sich gesetzlich versichern zu lassen, ist in Bezug auf die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Diese Kunden benötigen aber dennoch die vorgeschriebene Absicherung für den Krankheits- und Pflegefall. Sie können sich entweder als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern und sind dann gleichermaßen auch gesetzliche pflegeversichert oder sie entscheiden sich für eine Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV). Auch die verpflichtende Pflegeversicherung läuft dann bei einem privaten Versicherer. Die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen, risiko- und leistungsabhängig ermittelt und sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich.
Neben den Krankenkassen und den privaten Versicherern gibt es auch noch einige berufsständische Versorgungswerke, die unserem gesetzlichen Sozialversicherungssystem angelehnt sind u.a. die Künstlersozialkasse und die Krankenversicherung für Landwirte. Angehörige der entsprechenden Berufe sind unter bestimmten Ausnahmen darüber kranken- und pflegeversichert. Neben den berufsständischen Versorgungswerken, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Anbietern kommen dann noch die freie Heilfürsorge und die Beihilfe als mögliche Absicherung hinzu.
Bei der freien Heilfürsorge sichert der Dienstherr die Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis ab, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen. Betroffen sind bestimmte Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte, sowie Soldaten. Die Leistungen der Heilfürsorge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat muss zwar keine Krankenversicherung bezahlen, jedoch zwingend eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Als weitere Form der Krankenversicherung gibt es in Deutschland die Beihilfe. Auch die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die in den Grundstrukturen mit der BBhV gleich sind, sich aber im Detail unterscheiden. Die Beihilfe gilt für Beamte, denn hier hat der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht und ist verpflichtet im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten. Die Beihilfe ist anders als die freie Heilfürsorge keine vollständige Krankenversicherung, sondern ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge der Beamten. Die beihilfeberechtigten Personen können und sollten sich bei einem privaten Krankenversicherer für die Differenz zwischen Behandlungskosten und Beihilfeleistungen absichern.
Vordenkanstoß #2:
Wechsel deine Krankenversicherung nicht, wie deine Unterhose
Während du eine Autoversicherung oder auch eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung ruhig regelmäßig wechseln kannst, solltest du das bei der Krankenversicherung eher lassen. In der Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet, die du nicht mit zu einem anderen Versicherer nehmen kannst. Außerdem richtet sich der Beitrag nach deinem Alter, was einen Wechsel meist teurer macht. Bietet dir ein Kollege dennoch ein preislich attraktives Angebot, musst du dieses auf Herz und Nieren prüfen. Sind die Leistungen wirklich so viel besser, als im bestehenden Tarif? Wie ist der Versicherer aufgestellt? Wie sieht die Historie der Beitragsentwicklung in dem Tarif und bei dem Versicherer aus? Es gibt zahlreiche Stolpersteine beim Wechsel der PKV und es ist wirklich nur in den seltensten Fällen zu empfehlen – vor allem nicht aus preislichen Gründen. Denn so einen Wechsel wird u.a. wegen des Wegfalls der Altersrückstellungen später doppelt so teuer für dich
Wer ist Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung und wer nicht?
Pflichtmitglieder in der GKV sind vor allem alle Arbeitnehmer, die ein monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2020 5.212,50 Euro monatlich) und über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2020 450 Euro/Monat) haben. Dazu zählen neben dem laufenden monatlichen Gehalt auch regelmäßige jährliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Alle Pflichtmitglied der GKV sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Neben Arbeitnehmern sind auch andere Personen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern z.B. Rentnerinnen und Rentner, sofern sie lange genug gesetzlich versichert waren, Bezieher von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld und auch Auszubildende, Studenten und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten.
Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind hauptberuflich Selbständige, Freiberufler, Beamte, Richter und Zeitsoldaten und Arbeitnehmer, bei denen das Jahresbruttoeinkommen die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Auch Studenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichern lassen.
Welche privaten Zusatzversicherungen gibt es?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur für Leistungen, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wenn dir diese Leistungen nicht ausreichen, kannst du die Mehrleistungen aus deiner eigenen Tasche zahlen oder eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen. Somit sicherst du dir in den jeweiligen Bereichen eine möglichst hochwertige medizinische Versorgung und einen umfassenden Gesundheitsschutz beim Zahnarzt, im Krankenhaus, im Pflegefall, im Ausland oder beim Arzt, Heilpraktiker etc. Das Angebot in dem Bereich ist sehr umfassend.
Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernehmen beispielsweise Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen, Brillen und Kontaktlinsen, Hörhilfen und auch alternative Heilmethoden wie z.B. bei einem Heilpraktiker. Zahnzusatzversicherungen übernehmen eine deutlich höherwertige Versorgung bei Zahnbehandlungen, vor allem bei Zahnersatzmaßnahmen und auch bei Prophylaxe. Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte übernehmen die Kosten, die dir gegebenenfalls für ein Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung, etc. entstehen. Weitere Zusatzversicherungen gibt es z.B. für Auslandsreisen und natürlich auch für den Pflegefall (Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeld, usw.). Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Vordenkanstoß #3:
Bedenke die Beitragsentlastung im Alter
Verdienst du aktuell sehr gut und weißt jetzt schon, dass es in der Rente wohl weniger sein wird? In dem Fall kann eine Beitragsentlastung im Alter für dich Sinn machen. Diese kannst du direkt bei deinem Privaten Krankenversicherer vereinbaren und wenn dein Arbeitgeber sich an den Beiträgen beteiligt, ist das doppelt sinnvoll für dich. Allerdings kann es unter Umständen auch ratsam sein die Beitragsentlastung im Alter separat zu regeln. In jedem Fall solltest du dir über das Thema Gedanken machen und das nicht erst, wenn in die Rentenphase eintrittst.
In den Medien und in der gesundheitspolitischen Diskussion wird sehr häufig die Auffassung geäußert, dass die Beitragseinnahmen in der PKV stark bzw. sogar unverhältnismäßig ansteigen. Ist das tatsächlich so? Wir gehen darauf ein, wie sich die Preise in den letzten Jahrzehnten tatsächlich entwickelt haben. Hierbei legen wir unser Augenmerk aber nicht nur auf die Private, sondern auch auf die Gesetzliche Krankenversicherung und andere Dinge wie Strompreise, Mieten, Bahntickets usw.
Vordenkanstoß #4:
Lass dich für den Schritt in die Private Krankenvollversicherung unbedingt unabhängig beraten
Bei der Wahl der richtigen Privaten Krankenversicherung ist ein unabhängiger Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife das aller Wichtigste. Eine einmal
getroffene Wahl solltest du im besten Fall durchziehen, wodurch es noch wichtiger ist, sich genügend Zeit zu nehmen auch das Kleingedruckte zu verstehen. Informiere dich auch über die
verschiedenen Bausteine, wie zum Beispiel Verdienstausfall, Kur, Zahnleistungen, Chefarztbehandlung, etc. und überlege dir, ob du im Krankheitsfall mit
Basisleistungen auskommst oder lieber einen Premium Versicherungsschutz hättest.
Im ersten Schritt schauen wir uns deine derzeitige Situation an und ermitteln welche Leistungen deine aktuelle Krankenversicherung übernimmt.
Im zweiten Schritt ermitteln wir gemeinsam deinen Bedarf, um zu wissen welche Leistungen der Krankenversicherung dir aktuell und zukünftig wichtig sind.
Im dritten Schritt vergleichen wir die verschiedenen Möglichkeiten und finden gemeinsam die für dich passende Krankenversicherung oder eine Kombination aus verschiedenen Optionen.
Im vierten Schritt überprüfen wir in regelmäßigen Abständen die getroffenen Entscheidungen, passen diese an oder ergänzen sie
Möchtest du deine Gesundheitsvorsorge angehen, dann helfen wir dir gerne mit unserem Expertenwissen weiter. Fordere gleich ein Erstgespräch an und teile uns mit, dass es dir in erste Linie um die Gesundheitsvorsorge geht, dann kümmern wir uns als erstes darum.
Wir freuen uns auf dich.
Aylin & Sophie